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Einsatzweiterverwendungsgesetz der Bundeswehr: Erstmalig wurde jetzt ein verwundeter Zeitsoldat zum Berufssoldat ernannt
Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) spricht von einem wichtigen Signal für alle Soldaten

Heute morgen hatten wir gelesen, daß jetzt das erste Mal bei einen im Ausland verwundeten Zeitsoldaten das bereits 2007 beschlossene Einsatzweiterverwendungsgesetz zur Anwendung kam.
Das Gesetz besagt, daß bei einer dauerhaften Minderung der
Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent, die Geschädigten einen
Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung als Berufssoldat, Beamter auf
Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beim Bund
erhalten.
Der Hauptfeldwebel war am 2007 bei einem Selbstmordanschlag auf eine Bundeswehrpatrouille in Kundus schwer verletzt worden.
Von einem "wichtigen Signal" sprach Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) im Bundestag als der Zeitsoldat jetzt zum Berufssoldaten ernannt wurde.