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Verbesserungen im Einsatzversorgungs- und Einsatzweiterverwendungsgesetz
Veteranenverband & DKOF setzen sich für Gesetzesänderungen ein

Am 7. Oktober 2010 wird der Bundestag über Verbesserungen im Einsatzversorgungsgesetz / Einsatzweiterverwendungsgesetz abstimmen. Damit zu dieser wichtigen Thematik nicht vorbeireformiert wird, hatte die Deutsche Kriegopferfürsorge unter der Leitung von Andreas Timmermann-Levanas an Teilen der neuen Gesetze im Entwurf mitgeschrieben.
Desweiteren sprach Timmermann-Levanas, der auch dem vor kurzem gegründeten Veteranenverband Bund Deutscher Veteranen vorsteht, am 27./28. September mit Politikern aller Fraktionen (CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke) darüber, welche Details noch zu verbessern sind.
Weitere Information:
In einem Antrag mit der Drucksache 17/2433 vom 7. Juli 2010 forderten die CDU/CSU und FDP Fraktionen im Deutschen Bundestag Verbesserungen der finanziellen Versorgungsleistungen bei militärischen und zivilen Auslandsverwendungen in Krisenregionen.
Insbesondere werden Verbesserungen beim Soldatenversorgungsgesetz (SVG), einmalige Entschädigungsleistungen, Verbesserung des Schadensausgleichs, Anerkennung von Einsatzunfällen bzw. Wehrdienstbeschädigungen, Hinterbliebenenversorgung, Fortentwicklung des Einsatzweiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG), Pensionsberechnung und Nachversicherungsregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung gefordert.
In der Drucksache 17/2433 heißt es: „Gleichwohl hat sich zwischenzeitlich erwiesen, dass die getroffenen Maßnahmen des Gesetzgebers einer weiteren Fortentwicklung bedürfen.“
Neben diversen finanziellen Verbesserungen für nicht Berufssoldaten soll insbesondere auch das Einsatzweiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) verbessert. Bisher war ein Schädigungsgrad von 50% notwendig, um von dem Einsatzverwendungsgesetz profitieren zu können. Diese soll auf 30% gesenkt werden.
Zudem wird gefordert, auf die bisher erforderliche Bewährung in einer sechsmonatigen Probezeit (vgl. z. B. erneut § 7 EinsatzWVG) im Anschluss an die Schutzzeit zu verzichten.
Die Stichtagsregelung soll auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Auslandsverwendungsgesetzes, also den 1. Juli 1992, weiter zurückdatiert werden. Damit eine entsprechende Versorgung insbesondere der ehemaligen Soldaten auf Zeit und der Reservisten seit Beginn der besonderen Auslandsverwendungen gewährleistet ist.