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Verbesserungen im Einsatzversorgungs- und Einsatzweiterverwendungsgesetz
02.10.2010
Veteranenverband & DKOF setzen sich für Gesetzesänderungen ein
Am 7. Oktober 2010 wird der Bundestag über Verbesserungen im Einsatzversorgungsgesetz / Einsatzweiterverwendungsgesetz abstimmen. Damit zu dieser wichtigen Thematik nicht vorbeireformiert wird, hatte die Deutsche Kriegopferfürsorge unter der Leitung von Andreas Timmermann-Levanas an Teilen der neuen Gesetze im Entwurf mitgeschrieben.
Desweiteren sprach Timmermann-Levanas, der auch dem vor kurzem gegründeten Veteranenverband Bund Deutscher Veteranen vorsteht, am 27./28. September mit Politikern aller Fraktionen (CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke) darüber, welche Details noch zu verbessern sind.
Weitere Information:
In einem Antrag mit der Drucksache 17/2433 vom 7. Juli 2010 forderten die CDU/CSU und FDP Fraktionen im Deutschen Bundestag Verbesserungen der finanziellen Versorgungsleistungen bei militärischen und zivilen Auslandsverwendungen in Krisenregionen.
Insbesondere werden Verbesserungen beim Soldatenversorgungsgesetz (SVG), einmalige Entschädigungsleistungen, Verbesserung des Schadensausgleichs, Anerkennung von Einsatzunfällen bzw. Wehrdienstbeschädigungen, Hinterbliebenenversorgung, Fortentwicklung des Einsatzweiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG), Pensionsberechnung und Nachversicherungsregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung gefordert.
In der Drucksache 17/2433 heißt es: „Gleichwohl hat sich zwischenzeitlich erwiesen, dass die getroffenen Maßnahmen des Gesetzgebers einer weiteren Fortentwicklung bedürfen.“
Neben diversen finanziellen Verbesserungen für nicht Berufssoldaten soll insbesondere auch das Einsatzweiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) verbessert. Bisher war ein Schädigungsgrad von 50% notwendig, um von dem Einsatzverwendungsgesetz profitieren zu können. Diese soll auf 30% gesenkt werden.
Zudem wird gefordert, auf die bisher erforderliche Bewährung in einer sechsmonatigen Probezeit (vgl. z. B. erneut § 7 EinsatzWVG) im Anschluss an die Schutzzeit zu verzichten.
Die Stichtagsregelung soll auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Auslandsverwendungsgesetzes, also den 1. Juli 1992, weiter zurückdatiert werden. Damit eine entsprechende Versorgung insbesondere der ehemaligen Soldaten auf Zeit und der Reservisten seit Beginn der besonderen Auslandsverwendungen gewährleistet ist.
Soldatenfrauen kommen zu Wort
12.09.2009
gerade im Netz entdeckt... ein Interview mit Soldatenfrauen auf Bayern2Radio.
Verschiedene Soldatenfrauen erzählen wie sie mit dem Auslandseinsatz umgehen, was sie erlebt haben...
Ich denke, sie sprechen bestimmt vielen aus der Seele und finde
es sehr schön, daß so ein ausführliches Gespräch mal zu den Gedanken
der Frauen von Einsatzsoldaten veröffentlicht wurde.
Podcast: Notizbuch - Freitagsforum - Bayern2Radio
Episode: "Hoffen, Bangen, Beistehen - Soldatenfrauen und der Auslandseinsatz ihrer Männer"
Beschreibung: "Soldaten und Soldatinnen müssen nach einem
Auslandseinsatz nicht nur das Erlebte verarbeiten, sie müssen auch
wieder in ihr Familienleben zurück finden, denn schließlich ist dort
die Zeit auch nicht stehen geblieben. Währenddessen hat der Partner vor
Ort alles alleine gemanagt".
Bundeswehr - PTBS Hotline: 0800-588 7957
30.06.2009
Anonyme Hilfe für Soldaten mit Belastungen aus dem Auslandseinsatz
Sprunghaft steigt die Zahl der Bundeswehrsoldaten, die nach einem Auslandseinsatz unter psychischen Störungen leiden. Robbe und der Bundeswehrverband gehen von einer wesentlich höheren Dunkelziffer der Betroffenen aus, da Psychische Erkrankungen zu häufig mit "einem Tabu belegt" seien und viele dich schämten, offen darüber zu sprechen.
Seit März können Soldaten und ihre Angehörigen Hilfe auch über eine anonyme 24-Stunden-Beratungs-Hotline der Bundeswehr bekommen: 0800-588 7957.
Psychiater des Bundeswehrkrankenhauses in Berlin beantworten die Anrufe.
Der leitende Psychiater, Peter Zimmermann sagt: "Man darf die Hotline aber nicht mit einem Therapieangebot verwechseln." Bei den Telefonaten werden Ansprechpartner vermittelt und in der eventuell anschließenden Therapie versucht, Konflikte zu lösen und sich "an die Erinnerungen heranzuwagen".
Weitere Links:
Einsatzweiterverwendungsgesetz der Bundeswehr: Erstmalig wurde jetzt ein verwundeter Zeitsoldat zum Berufssoldat ernannt
05.04.2009
Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) spricht von einem wichtigen Signal für alle Soldaten
Heute morgen hatten wir gelesen, daß jetzt das erste Mal bei einen im Ausland verwundeten Zeitsoldaten das bereits 2007 beschlossene Einsatzweiterverwendungsgesetz zur Anwendung kam.
Das Gesetz besagt, daß bei einer dauerhaften Minderung der
Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent, die Geschädigten einen
Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung als Berufssoldat, Beamter auf
Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beim Bund
erhalten.
Der Hauptfeldwebel war am 2007 bei einem Selbstmordanschlag auf eine Bundeswehrpatrouille in Kundus schwer verletzt worden.
Von einem "wichtigen Signal" sprach Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) im Bundestag als der Zeitsoldat jetzt zum Berufssoldaten ernannt wurde.
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