News nach ausgewähltem Stichwort…
Bundeswehr-Beurteilungssystem ist rechtswidrig
27.05.2009
Wehrdienstsenat gab klagendem Soldaten recht
Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig entschied, dass das Beurteilungssystem für Bundeswehrsoldaten rechtswidrig sei. Ein Bundeswehrsoldat hatte geklagt, weil seine Beurteilung nach dem neuen System schlechter als zuvor ausfiel.
Die im Januar 2007 erlassenen neuen Verwaltungsvorschriften zu den dienstlichen Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (ZDv 20/6) und legte damit auch verbindliche Richtwerte für die Bewertung der Leistungen der Soldaten auf ihrem Dienstposten fest. So wurden bisher alle Soldaten (vom Feldwebel/Bootsmann aufwärts) entsprechend ihrem Dienstgrad Vergleichgruppen zugeordnet. Innerhalb der Vergleichsgruppen wiederum orientiert sich die Leistungsbewertung an vorgegebenen Mittelwerten bzw. Mittelwertintervallen, um eine Streckung des verteilten Notenspektrums zu gewährleisten und die „inflationäre Vergabe guter Wertungen einzudämmen“ - so das Gericht.
Eine Entscheidung über die Rechtswidrigkeit mit weitreichenden Folgen:
In dem Verfahren wurde entschieden, daß eine derartig weitreichende Umgestaltung des Beurteilungssystem per Erlass nicht ausreichend ist. Wegen der Auswirkung auf das Fortkommen des Soldaten hätte die Soldatenlaufbahnverordnung entsprechend angepaßt werden müssen.
Mit diese Einzelfallentscheidung zu der Beurteilung des Soldaten durch das Bundesverwaltungsgericht werden alle Beurteilungen auf Grundlage des kritisierten Beurteilungssystems rechtswidrig.
Änderung Bundesbesoldungsgesetz - KSK Soldaten erhalten Prämie
15.04.2009
Bundestag beschloß Prämiensystem für KSK - Elitesoldaten
Schon länger konnte man es lesen.
Das Prämiensystem für das Kommando Spezialkräfte (KSK) aus Calw ist inzwischen in Kraft getreten.
Diese Spezialeinheit ist permanent unterbesetzt und soll so durch ein attraktives Bonussystem attraktiver für Soldaten werden.
Das System sieht gemäß § 43 Abs. 2 bzw. 5 des Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vor, daß Soldaten eine Präme von 3.000 € erhalten, wenn sie den Eingangstest bestehen.
Nach Bestehen der Ausbildung nach weiteren 3 Jahren und 1 Tag auf dem Dienstposten sind 10.000 € im Gesetz verankert (§ 43 Abs. 3 bzw. 6). Nach weiteren 6 Jahren Dienstzeit erhält der Soldat bei der KSK pro Jahr 5.000 € Prämie gemäß § 43 Abs. 4 bzw. 7.
Bis Ende 2014 ist zu prüfen, ob sich das System bewährt hat.
Auslandsverwendungszuschlag wird erhöht!
29.12.2008
Verteidigungs- und der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen neue Sätze für 2009
Im Rahmen des Dienstrechtneuordnungsgesetzes, das am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, wird der Auslandsverwendungszuschlag für Soldaten erhöht. Dies haben der Verteidigungs- und der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Die zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 42,5 Millionen Euro für den Bereich Bundeswehr stammen aus dem Etat des Verteidigungsministeriums. Die Erhöhung des seit 1995 nicht mehr angepassten Zuschlages ist der gestiegenen Gefahr für Leib und Leben in den Auslandseinsätzen der Bundeswehr
geschuldet.
Insbesondere der Höchstbetrag (Stufe 6 z.B. Afghanistan) soll von 92 Euro auf 110 Euro erhöht werden. Die unteren Stufen werden sachgerecht angepasst.
Die jeweils aktuellen Sätze und Stufen für den Auslandsverwendungszuschlag finden sie bei den FAQ's zum hier klicken.
In den Auslands-Kontingenten werden derzeit 444 Reservisten eingesetzt (Stand 8. Oktober 2008). Der Präsident des Reservistenverbandes, Ernst-Reinhard Beck MdB, befürwortet die Erhöhung. „Maßgeblich bleibt die Ausrüstung und Ausbildung der Soldaten. Aber eine adäquate Besoldung für Soldaten im Auslandseinsatz ist für die Motivation ebenso wichtig.“
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