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Bundestag fordert Verbesserungen für verwundete und traumatisierte Soldaten
09.10.2010
Wir hoffen auf baldmöglichste Gesetzesänderung zur Versorgung der Einsatzsoldaten
Wie ein Mahnmal wacht der Tag des 7.10.2010, an dem erneut ein deutscher Soldat bei einem Selbstmordanschlag in Afghanistan gefallen war, über den weiteren Verlauf der Verbesserungen zum Einsatzversorgungsgesetz und Einsatzweiterverwendungsgesetz.
Nach der Abstimmung über den Antrag zur dringend notwendigen Verbesserung der Versorgung von im Einsatz verwundeter und traumatisierter Soldaten - die mit Zustimmung fast aller Fraktionsmitglieder und der Stimmenenthaltung der Partei Die Linke verlief - wird nun der Auftrag an das BMVg erteilt, ein Gesetz und die Durchführungsbestimmungen auszuarbeiten. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Versorgungslage der betroffenen Soldaten nun endlich und vor allem baldmöglichst verbessern wird.
Das Video zur Bundestagsdebatte:
Verbesserungen im Einsatzversorgungs- und Einsatzweiterverwendungsgesetz
02.10.2010
Veteranenverband & DKOF setzen sich für Gesetzesänderungen ein
Am 7. Oktober 2010 wird der Bundestag über Verbesserungen im Einsatzversorgungsgesetz / Einsatzweiterverwendungsgesetz abstimmen. Damit zu dieser wichtigen Thematik nicht vorbeireformiert wird, hatte die Deutsche Kriegopferfürsorge unter der Leitung von Andreas Timmermann-Levanas an Teilen der neuen Gesetze im Entwurf mitgeschrieben.
Desweiteren sprach Timmermann-Levanas, der auch dem vor kurzem gegründeten Veteranenverband Bund Deutscher Veteranen vorsteht, am 27./28. September mit Politikern aller Fraktionen (CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke) darüber, welche Details noch zu verbessern sind.
Weitere Information:
In einem Antrag mit der Drucksache 17/2433 vom 7. Juli 2010 forderten die CDU/CSU und FDP Fraktionen im Deutschen Bundestag Verbesserungen der finanziellen Versorgungsleistungen bei militärischen und zivilen Auslandsverwendungen in Krisenregionen.
Insbesondere werden Verbesserungen beim Soldatenversorgungsgesetz (SVG), einmalige Entschädigungsleistungen, Verbesserung des Schadensausgleichs, Anerkennung von Einsatzunfällen bzw. Wehrdienstbeschädigungen, Hinterbliebenenversorgung, Fortentwicklung des Einsatzweiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG), Pensionsberechnung und Nachversicherungsregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung gefordert.
In der Drucksache 17/2433 heißt es: „Gleichwohl hat sich zwischenzeitlich erwiesen, dass die getroffenen Maßnahmen des Gesetzgebers einer weiteren Fortentwicklung bedürfen.“
Neben diversen finanziellen Verbesserungen für nicht Berufssoldaten soll insbesondere auch das Einsatzweiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) verbessert. Bisher war ein Schädigungsgrad von 50% notwendig, um von dem Einsatzverwendungsgesetz profitieren zu können. Diese soll auf 30% gesenkt werden.
Zudem wird gefordert, auf die bisher erforderliche Bewährung in einer sechsmonatigen Probezeit (vgl. z. B. erneut § 7 EinsatzWVG) im Anschluss an die Schutzzeit zu verzichten.
Die Stichtagsregelung soll auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Auslandsverwendungsgesetzes, also den 1. Juli 1992, weiter zurückdatiert werden. Damit eine entsprechende Versorgung insbesondere der ehemaligen Soldaten auf Zeit und der Reservisten seit Beginn der besonderen Auslandsverwendungen gewährleistet ist.
Einsatzweiterverwendungsgesetz der Bundeswehr: Erstmalig wurde jetzt ein verwundeter Zeitsoldat zum Berufssoldat ernannt
05.04.2009
Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) spricht von einem wichtigen Signal für alle Soldaten
Heute morgen hatten wir gelesen, daß jetzt das erste Mal bei einen im Ausland verwundeten Zeitsoldaten das bereits 2007 beschlossene Einsatzweiterverwendungsgesetz zur Anwendung kam.
Das Gesetz besagt, daß bei einer dauerhaften Minderung der
Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent, die Geschädigten einen
Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung als Berufssoldat, Beamter auf
Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beim Bund
erhalten.
Der Hauptfeldwebel war am 2007 bei einem Selbstmordanschlag auf eine Bundeswehrpatrouille in Kundus schwer verletzt worden.
Von einem "wichtigen Signal" sprach Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) im Bundestag als der Zeitsoldat jetzt zum Berufssoldaten ernannt wurde.
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